Einfach immer für Sie da!

Sie sind allein und wünschen sich jemanden, der Sie  ab und zu beim Spaziergang begleitet?

Oder sind Sie pflegender Angehöriger und wünschen sich eine nette Betreuung, die für ein paar Stunden in der Woche nach Hause oder ins Pflegeheim kommt?

Alltagsbegleiter erfüllen diese Wünsche, sorgen für Abwechslung und die kleine Betreuung zwischendurch.

Für ein  selbst bestimmtes Leben

Alltagsbegleiter können eine hilfreiche Unterstützung im Alltag sein, die Gesellschaft leiten, Erledigungen abnehmen und begleiten, Dienste im Haushalt übernehmen oder bei der leichten Pflege helfen. Vor allem pflege- und betreuungsbedürftige Menschen, die noch im eigenen Zuhause leben, profitieren von uns Alltagshelfern. Pflegepersonal sowie pflegende Angehörige werden damit ebenfalls entlastet.

Wir begleiten Sie bei

  • Spaziergängen
  • Cafe-Besuchen
  • Gottesdiensten
  • Terminen (z.B. Arzt, Friseur, Fußpflege) ...

Wir sind für Sie da beim

  • Tageszeitung lesen
  • Fotoalben anschauen
  • Backen
  • Gesellschaftsspielen
  • miteinander Unterhalten ...

Wir helfen Ihnen im Haushalt beim

  • Putzen und Reinigen
  • Wäschepflege
  • Einkaufen
  • Kochen
  • Botengang (z.B. Arzt, Post, Apotheke) ...

Kostenerstattung und Leistungsanspruch

Leistungen der Pflegeversicherung werden häufig nicht in Anspruch genommen, da diese dem Pflegebedürftigen sowie dessen Angehörigen unbekannt sind. Wir beraten Sie gerne, welche Leitungen Sie in Anspruch nehmen können.

Bei Vorliegen eines Pflegegrades können Leistungen im rahmen der Verfügbaren Budgets über die Pflegeversicherung abgerechnet werden (z.B. über die Pflegesachleistungen, die Verhinderungspflege oder den Entlastungsbetrag).

Ab Pflegegrad 1

Den Versicherten steht ein Entlastungsbetrag von bis zu 125 € monatlich zur Verfügung (z.B. für Haushaltsnahe Dienstleistungen).

Ab Pflegegrad 2 (mindestens 6 Monate)

Die Pflegeversicherung übernimmt die Kosten einer Ersatzpflege, die sogenannte Verhinderungspflege. Diese kann auch Stundenweise in Anspruch genommen werden. Der Anspruch besteht immer zusätzlich, auch wenn Ambulant Sachleistungen eines Pflegedienstes in Anspruch genommen werden.

Den Versicherten stehen bis zu 1612 € pro Jahr Verhinderungspflege zur Verfügung. Ergänzend können bis zu 50 % des Leistungsbetrages für die kurzzeitpflege (806 € pro Jahr) und die Verhinderungspflege genutzt werden.

Unsere Mitarbeiter sind darauf geschult, dass wir Dienstleistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnen können.

Unser Versorgungsgebiet

Als Alltagsbegleiter sind wir genau dort, wo unsere Dienste gefordert sind, in der gewohnten Umgebung unserer Kunden.


Unsere Versorgungsgebiete erstrecken sich über die Landkreise Oldenburg und Vechta sowie die daran angrenzenden Regionen und Ortschaften.


Wir freuen und über ihre Anfrage!


Treten Sie mit uns in Kontakt

Gerne stehen wir Ihnen für eine Beratung oder offene Fragen zur Verfügung.

Sie finden uns hier:

Amel Alltagsbegleitung

Anemonenweg 1a

27793 Wildeshausen


Tel.: 04431 - 892 44 81

Mobil: 0152 - 382 192 85

info@amel-alltagsbegleitung.de

www.amel-alltagsbegleitung.de

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